Mehr Strom aus WP Schrepkow




Als einer der ersten Betreiber in Brandenburg ist der Antrag von Green Wind zur Änderung der Vorgaben bezüglich Schattenwurf-Abschaltungen und Reduktion der Geräuschwerte zur Nachtzeit in Windparks nun genehmigt worden. Es handelt sich um zwei GE 5,5 MW und zwei GE 3.8 MW Anlagen im Windpark Schrepkow.

Das Landesamt für Umwelt hat dies sieben Tage nach Antragstellung auf Basis des § 31 k Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die vier Windenergieanlagenim Repowering-Projekt entschieden. Die vom Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Stromproduktion – befristet bis zum 15. April 2023 – werden nun von Green Wind unverzüglich umgesetzt.

Dazu heißt es im EnSiG 3.0, welches erst am 12.10.22 verabschiedet wurde: „Betreiber von Windenergieanlagen können die Grenzwerte der TA-Lärm um 4 dezibel und die zum Schutz vor Schattenschlag überschreiten. Der Wegfall der Lärmabschaltungen ermöglicht es dem Betreiber, vor allem zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens die Leistung der Anlagen zu erhöhen und dadurch mehr Strom zu erzeugen. Der Wegfall der Schattenabschaltungen ermöglicht es den Betreibern, in den Morgen- und Abendstunden mehr Strom zu erzeugen.“

Mit der schnellen Reaktion auf die Novelle unterstreicht Green Wind seinen Anspruch, sowohl für die dänischen Mitbetreiber das Bestmögliche zu erreichen, als auch gleichzeitig einen direkten Beitrag zur Verbesserung der kritischen Energieversorgungslage zu leisten.



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